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Mit dem Hund im Zug fahren
Sofern Sie Ihren Urlaub innerhalb von Deutschland
verbringen, gibt es von der Deutschen Bahn AG
klare Regeln über das Mitführen von
Tieren. Diese sind wie folgt:
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe
einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen
wie Handgepäck untergebracht sind, können
mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen
so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen
für Personen und Sachen ausgeschlossen sind.
Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich.
Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen
wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder
nicht untergebracht werden können, unter der
Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint
und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen
sind.
Für diese Hunde sind die Fahrpreise wie für
alleinreisende Kinder von 6 bis einschließlich
14 Jahren zu bezahlen (s. Nr. 3.7). Der Aufpreis
für ICE Sprinter (s. Nr. 3.8) ist nicht zu
zahlen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden
Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen.
In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen
Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden
im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht
mitgenommen werden.
Des Weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde
im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom
Maulkorbzwang ausgenommen.
Für die Fahrt mit dem Zug sind darüber
hinaus auch von Ihnen einige Vorkehrungen zu treffen,
die wir hier zwar erwähnen, die aber selbstverständlich
sein sollten.
Suchen Sie am besten eine Fahrtstrecke aus, wo Sie
nicht zu oft umsteigen müssen. Gegebenenfalls
ist es ratsam, ein ganzes Abteil für die Familie
zu buchen, somit kann sich auch kein weiterer Fahrgast
durch die Anwesenheit des Hundes belästigt
fühlen.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund vor der Reise
genügend Auslauf bekommt und sein Geschäft
schon verrichtet hat.
Für den Durst zwischendurch bitte den Wassernapf
nicht vergessen, füttern sollten Sie allerdings
etwas sparsamer, damit im Abteil kein Malheur passiert.
Geeignete Wassernäpfe für die Reise finden
Sie zum Beispiel auch hier auf unserer Seite.
Wenn Sie mit dem Hund und dem Zug ins Ausland fahren
wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, welche
Bedingungen bei der Beförderung von Tieren
beachtet werden müssen.
Wir geben uns bei der Recherche der Informationen
größte Mühe, bitte haben Sie dennoch
Verständnis dafür, dass wir für
deren Vollständigkeit und Aktualität
keine Garantie und Haftung übernehmen können.
Letztendlich gelten in allen Fällen die jeweiligen
aktuellen Bedingungen der einzelnen Verkehrsbetriebe,
wie z.B. der Deutschen
Bahn AG
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