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Der EU-Heimtierausweis
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt die Regelung für
die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen
sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus
Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003.
Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung
der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern
und der Bekämpfung der Tollwut.
Über die EU- Regelung hinaus haben manche Staaten
weitere Verordnungen zur Einfuhr von Hunden. Diese
können Sie bei den Einreisebestimmungen
der einzelnen Länder nachlesen.
Wer benötigt den EU-Heimtierausweis?
Reisende mit Hund, Katze oder Frettchen, die mit
ihrem Tier in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen.
Für Tiere, die nicht reisen sollen, gelten
die alten Ausweise weiterhin.
Bezugsquellen für den
EU-Heimtierausweis
Den neuen EU- Heimtierausweis bekommen Sie ausschließlich
bei einem dafür autorisierten Tierarzt. Dort
erhalten Sie auch den erforderlichen Microchip (Transponder)
für Ihr Tier, falls Ihr Hund nicht schon als
Welpe eine eindeutige Kennzeichnung in Form einer
Tätowierung oder eines Transponders erhalten
hat. Außerdem sorgt Ihr Tierarzt für
die regelmäßige Impfung Ihres Hundes
gegen Tollwut. Bitte verpassen Sie Wiederholungstermine
nicht, denn das könnte zu Schwierigkeiten auf
der Reise führen.
Wichtig ist, dass die Kennzeichnung auch lesbar
ist. Ihr Tierarzt kann mittels eines Lesegerätes
versuchen, ältere Microchips zu lesen. Die
Tätowiernummer ist ohnehin nur in einer Übergangsphase
bis 2011 erlaubt. Aber auch diese muss sehr gut
(mit bloßem Auge) lesbar sein. Für Reisen
nach Irland, Schweden, Vereinigte Königreich
und Malta ist der Transponder jetzt schon Pflicht.
Achten Sie darauf, dass neue Microchip- Nummern
auch in den neuen EU- Heimtierausweis eingeklebt
werden. Auch wenn Ihr Hund neu tätowiert wurde,
muss die Tätowiernummer im neuen EU- Heimtierausweis
erscheinen, sonst ist der Ausweis dem Tier nicht
eindeutig zuzuordnen, was Ihnen Schwierigkeiten
an der Grenze bereiten wird! Selbstverständlich
müssen beim Wechsel des Ausweises auch die
Impfungen vom Tierarzt ordnungsgemäß
übertragen und unterzeichnet werden.
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